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   BSG, 25.06.1980 - 1 RJ 102/79   

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https://dejure.org/1980,9729
BSG, 25.06.1980 - 1 RJ 102/79 (https://dejure.org/1980,9729)
BSG, Entscheidung vom 25.06.1980 - 1 RJ 102/79 (https://dejure.org/1980,9729)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 1980 - 1 RJ 102/79 (https://dejure.org/1980,9729)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenversicherungsträger - Versichertenrente - Entziehung der Rente - Fehlerhafter Bewilligungsbescheid

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 25.06.1980 - 1 RJ 102/79
    Eine die Beklagte bindende Entscheidung (Verwaltungsakt) der AOK B -3 über die VersicherungSpflicht oder die Versicherungsfreiheit der Klägerin ab 1. Juni 1974 im Sinne des 9 1399 Abs. 3 BVD lag nicht vor (vgl dazu BSGE 15, 118, 123 f und VerbKomm, Bd II, 5 1399, Anm 14 mit weiteren Nachweisen)..Ein Hinweis auf die Befugnisse der AOK im Bereich der Beitragsüberwachung vermag es daher nicht als entschuldbar und unvermeidbar erscheinen lassen, daß die Beklagte die sich anbietende, un- - 8.
  • BSG, 11.07.1972 - 5 RJ 350/71

    Entzug einer Rente - Witwenrente - Erwerb eines anrechenbaren Anspruchs -

    Auszug aus BSG, 25.06.1980 - 1 RJ 102/79
    Der Senat hat ferner geprüft, ob die nach Erlaß des Rentenbewilligungsbescheides vom 10, Dezember 1974 von der Einzugsstelle Ende Januar 1975 vollzogene Beitragserstattung eine nachträgliche wesentliche Änderung der für den Rentenbescheid maßgebenden Verhältnisse sein könnte und daher in Verallgemeinerung des 55 622 und 1286 RVG, @ 63 des Angestelltenversicherungsgeset2es (AVG), @86 des Reichsknappschaftsgesetzes (EKG), @ 151 des Arbeitsförderungsgesizes (AFG) und 5 62 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) zugrunde liegenden Re0htsgedanken eine Rentenentziehung rechtfertigen könnte (vgl hierzu ausführlich BSGE 34, 221 = SozR Nr. 33 zu 5 1291 RVO und SozR Nr. 24 zu 5 1286 RVG)o Abgesehen davon, daß der Beitragserstattungsbescheid der AOK Berlin vom 29° Januar 1975 wegen verstoßes gegen EUR 1424 Abs. 5 RVG in der bis zum 30° Juni 1977 geltenden Fassung (vgl nunmehr @ 26 Abs. 1 des 4° Buches des Sozialgesetzbuches - SGB 4) rechtswidrig und - auch von der Beklagten - anfechtbar war - die Beklagte hatte zuvor schon durch den Bescheid vom 10. Dezember 1974 der Klägerin aus den beanstandeten Beiträgen Altersruhegeld bindend bewilligt -, kann dieser rechtliche Gesichtspunkt aus fd@pnden Überlegungen nicht durchdringen: Zu der Frage, ob bei der Klägerin Pflichtbeiträge vorliegen, die den Anspruch auf vorzeitiges Altersruhegeld nach 5 1248 Abs. 3 RVG zu stützen vermögen, hat sich durch den Beitragserstattungsbescneiider AOK B "" vom 29. Januar 1975 keine nachträgliche wesentliche Änderung ergeben.
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 112/80

    Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

    Insbesondere hat das BSG wiederholt entschieden, daß in Verallgemeinerung z.B. des in § 622 und § 1286 RVO, § 63 des Angestelltenversicherungsgesetzes, § 86 des Reichsknappschaftsgesetzes, § 151 Arbeitsförderungsgesetz und § 62 des Bundesversorgungsgesetzes zum Ausdruck gelangenden Rechtsgedankens der Widerruf eines Leistungsbescheides immer dann gestattet sei, wenn sich die für seinen Erlaß maßgebenden Umstände und rechtlichen Verhältnisse nachträglich wesentlich geändert haben (vgl. hierzu ausführlich BSGE 34, 221, 224 = SozR Nr. 33 zu § 1291 RVO und SozR Nr. 24 zu 1286 RVO; der erkennende Senat z.B. in SozR 2200 § 1744 Nr. 15 am Ende -).
  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs, Prozeßhandlungen rechtskundig vertretener

    Die vom Beschwerdeführer (unter 3. der Beschwerdebegründung) geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils vom BSG-Urteil vom 25. Juni 1980 (SozR 2200 § 1744 Nr. 15) liegt nicht vor.
  • OVG Sachsen, 10.08.2022 - 3 A 735/21

    Rücknahme von Wohngeld; zur Ursächlichkeit unrichtiger Angaben des Begünstigten

    Eine Ursächlichkeit ist ferner dann nicht anzunehmen, wenn die Angaben des Begünstigten offensichtlich unvollständig oder widersprüchlich waren und die Behörde daher nach § 16 Abs. 3 SGB I verpflichtet gewesen wäre, eine Sachaufklärung zu betreiben (vgl. BSG, Urt. v. 25. Juni 1980 - 1 RJ 102/79 -, juris Rn. 17f.; Sächs LSG, Urt. v. 2. September - L 6 V 7/03 -, juris Rn. 56; HessLSG, Urt. v. 2. Juli 2013 - L 2 R 97/12 -, juris Rn. 76; Schützte a. a. O.; Padé a. a. O.; Lang, in: Diering/Timme/Stähler, SGB X, 5. Aufl. 2019, § 45 Rn. 39).
  • LSG Sachsen, 02.09.2003 - L 6 V 7/03

    Zulässigkeit der Begrenzung einer Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

    Offensichtliche Unvollständigkeiten und Widersprüchlichkeiten in den Angaben des Betroffenen, die von der Behörde weiter aufzuklären gewesen wären (vgl. § 16 Abs. 3 SGB I) reichen nicht aus; ein offenkundiger Fehler kann dem Bürger nicht zum Nachteil gereichen (BSG SozR 2200 § 1744 Nr. 15).
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